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Streamen und Downloaden Sie schon oder sind Ihnen Medien in gedruckter und gepresster Form nach wie vor lieber? Call me old-fashioned, aber die allgegenwärtige Verfügbarkeit von digitalen Angeboten stößt bei mir nicht nur auf Begeisterung. Zwar stehen Filme, Serien, Bücher, Software und nicht zuletzt Musik nicht mehr nur in physischer Form zur Verfügung. Allerdings erwirbt man beim digitalen Kauf in der Regel nur ein Nutzungsrecht und keinen Besitz. Obwohl ich eher ein Anhänger des letzteren bin, bröckelt mein Widerstand zunehmend – Bit für Bit.

Filme und Serien
Online-Videodienste wie Amazon Prime, Netflix, Sky, Maxdome, iTunes und weitere überbieten sich mit ihren Angeboten bei Filmen und Serien. Letztere erscheinen teilweise sogar exklusiv auf bestimmten Plattformen. Jüngstes Beispiel ist die Fortsetzung von „Twin Peaks“, die zunächst nur auf Sky zu sehen ist. Selbst Filmstudios gehen entsprechende Partnerschaften mit Online-Diensten ein. Netflix hat in Cannes mit „Okja“ etwa seinen ersten großen Film vorgestellt, der jedoch nur im Pantoffel- und nicht im großen Kino läuft. Das sorgte prompt für Ärger. Der Vorteil des digitalen Vertriebs: Filmgenuss ist – eine schnelle und stabile Leitung vorausgesetzt – jederzeit und auch in hochaufgelöster Qualität möglich. Der klassische „Samstagabend-Viertel-nach-Acht-Film“ hat ausgedient.

Es gibt aber auch Nachteile: Eine zweite Audiospur, beispielsweise mit der englischen Originalfassung, ist nicht selbstverständlich, das gilt auch für Extras, die oft nur auf der DVD- oder Blu-ray-Version enthalten sind. Und ohne Internet bleibt der Bildschirm schwarz. Deswegen pilgere ich – meine Kollegen lachen mich immer aus – regelmäßig in die einzige in der Nähe verbliebene Videothek und nehme mir von Freitag bis Montag ein Paket aus fünf Filmen mit. Bei Serien verfalle ich dagegen immer öfters dem Lockruf der Online-Anbieter, ab und an kaufe ich mir aber auch eine Sammlerbox mit zusätzlichem Content wie Bildbänden – das Auge sowie Regal will ja auch gefüttert werden.

Bücher
Der Sommer rückt langsam näher und den verbringe ich bevorzugt nicht nur im Schatten, sondern auch sehr gerne mit einem Buch in der Hand. Also einem richtigen, mit Lesezeichen und dem typischen Geruch, der bedrucktem und gebundenem Papier innewohnt. Die Alternative besteht darin, mit meinem (spiegelnden) iPad auf der Brust die E-Book-Ausgabe durchzuwischen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass – im Falle des Einnickens – ein richtiges Buch deutlich weniger schmerzhaft auf die Stirn fällt! Allerdings bin ich nur dank des zunehmenden Trends zum digitalen Selbst-Publishing auf richtig gute Autoren gestoßen, die es wohl über einen Verlag nicht in die Buchhandlung geschafft hätten – beziehungsweise diesen Weg nicht gehen wollten. Bei einzelnen Romanen greife ich also gerne zur digitalen Variante. Bei mehrbändigen Büchern und Fortsetzungen hingegen hole ich mir – siehe den Absatz zuvor – gerne eine Sammlerbox, zumal ich bestimmte Romane auch Jahre später immer wieder gerne mal lese. Oder zumindest regelmäßig abstaube. Comics gehen für mich digital übrigens überhaupt nicht.

Software
Sowohl bei Anwendungs- wie auch Unterhaltungssoftware sind mir physische Datenträger immer noch am liebsten. Denn gerade hier erwirbt man beim digitalen Kauf in der Regel nur ein Nutzungsrecht, das sich kaum übertragen lässt – ein späterer Wiederverkauf ist damit ausgeschlossen. Außerdem lassen sich die Programme und Betriebssysteme von einer DVD oder Blu-ray nicht nur schneller installieren, sondern im Falle des Falles auch zügiger wiederherstellen.

Musik
Am 23. April 2017 lief das Patent des Fraunhofer Instituts auf die MP3-Technologie aus. Dieser Komprimierungsstandard hatte seit Beginn der Entwicklung im Jahr 1982 vor allem in den 1990er-Jahren für eine Revolution gesorgt und den Musikstudios aufgrund der massenhaften illegalen Verbreitung über Tauschbörsen einen schweren Schlag versetzt. Audiodateien konnten nahezu verlustfrei komprimiert und aufgrund der geringen Dateigröße problemlos auch über schmalbandige ISDN-Verbindungen verteilt werden. Mittlerweile ist das natürlich verboten, nur die Idee dahinter hat bis heute überlebt. Im Jahr 2016 konnten sich Musik-Streaming-Dienste nach einer Erhebung des Bundesverbands Musikindustrie e. V. umsatzmäßig bis auf Platz 2 vorarbeiten – Spitzenreiter sind nach wie vor CDs, Vinyl, DVDs und Musikkassetten. Für viele überraschend legte die gute alte Schallplatte innerhalb dieser Kategorie um 40 Prozent zu – „Musik zum Anfassen“ ist also wieder im Kommen!

Zusammengefasst wurde durch die neuen Vertriebsarten das Angebot naturgemäß größer, aber der Zugriff auf bestimmte Inhalte wiederum beschränkter. Für jeden neuen Film oder neue Serie ein neues Abo bei einem anderen Anbieter? Das kommt für mich nicht in Frage. Früher oder später landet doch alles in einer Box fürs Regal – egal ob Film, Serie, Buch oder Musik.