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Kommentar Na, erinnern Sie sich noch an die Zeit Mitte/Ende der 90er Jahre, als alle nur noch „drin“ sein wollten und das ganz einfach war?  AOL Werbung von 1999 mit Boris Becker Genau. „Drin“ im Internet. Zunächst war man ja nur Zuschauer und quasi Besucher des damaligen Web 1.0, dann ein aktiver Teilnehmer und Mitgestalter des heutigen Web 2.0. Mit einer eigenen Homepage, gefolgt von einem lebendigen Facebook-Profil sowie lustigen und interessanten Tweets hatte man viel Spaß dabei, sich online darzustellen sowie mit Freunden und Bekannten per Mail und Skype auszutauschen. Seit dem letzten Wochenende liegt jedoch ein Schatten auf der liebgewonnenen Freiheit im Internet, denn wie der Spiegel berichtet hat, „speichert die NSA (National Security Agency) aktuell jeden Monat rund eine halbe Milliarde Verbindungsdaten in Deutschland und wertet sie aus“. Die Welt aus dem Buch „1984“ ist offensichtlich seit längerem Realität und wird von der Orwell’schen Vorstellung eines Überwachungsstaats sogar noch übertroffen. Deswegen will ich nicht mehr „rein“, sondern nur noch „raus“. Nicht aus dem Internet, nein. – Raus aus der Ungewissheit, nicht zu wissen, wer was seit wann über mich weiß – Raus aus den Datenbanken, die diverse Geheimdienste in den letzten Jahren systematisch auf- und ausgebaut haben Um den Schutz der Privatsphäre – gerade vor dem Hintergrund moderner Datenverarbeitung – zu stärken, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1983 das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ entwickelt (sog. „Volkszählungsurteil“, BVerfGE 65,1 [41]). Es verleiht dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt wird. Es genießt daher Verfassungsrang und ist wesentliche Ausprägung der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit. (Quelle: Bundesministerium des Inneren) Wer übrigens denkt, dass früher alles besser war und der Verzicht auf Online-Medien die einzige Lösung ist, den verweise ich gerne auf einen Spiegel-Artikel älteren Datums. Bereits im Februar 1989 – also vor dem deutschen Mauerfall, der globalen Kommerzialisierung des Internets und zehn Jahre(!) vor dem Internet-Werbeclip von Bobele – berichtete das Magazin ausführlich über die Abhörpraktiken der NSA. Wer schützt uns vor denen, die vorgeben, uns zu schützen und dabei Grundrechte verletzen? Wo bleibt das „ich“ in „Sicherheit“?

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