');

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen barrierefrei sein. So schreibt es das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Was bisher oft als „nice to have“ galt, wird jetzt zur Pflicht. Doch die meisten PR- und Marketingabteilungen haben das Thema noch nicht auf dem Schirm – ein teures Versäumnis.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Vor allem Online-Shops, Banken, Telekommunikationsunternehmen und öffentliche Verkehrsdienste müssen handeln. Auch E-Book-Plattformen und Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Fahrkartenautomaten fallen unter das Gesetz. Wer glaubt, nur IT- oder UX-Abteilungen seien betroffen, liegt falsch. Auch PR- und Marketingteams stehen in der Verantwortung: Websites, Social-Media-Posts und Online-Publikationen müssen für alle zugänglich sein – auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen.

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind zwar ausgenommen, doch das ist kein Freifahrtschein. Denn wer nicht mitzieht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch seinen Ruf. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Inklusion immer wichtiger wird, könnte ein Mangel an Barrierefreiheit schnell als Ignoranz ausgelegt werden.

Die unterschätzte Herausforderung für PR und Marketing

Barrierefreiheit in der Kommunikation bedeutet mehr als große Schriftarten und hohe Kontraste. Es geht um eine durchdachte Strategie:

  • Websites und Inhalte für Screenreader optimieren: Dazu gehören alternative Bildtexte, klar strukturierte Inhalte und eine logische Navigation.
  • Untertitel und Transkripte bereitstellen: Videos und Podcasts ohne Alternativtexte? Ein absolutes No-Go.
  • Einfache Sprache nutzen: Wer komplexe Botschaften verständlich formuliert, erreicht nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch eine breitere Zielgruppe.

Wer nicht mitmacht, verliert

Die Konsequenzen sind klar: Wer barrierefreie Kommunikation ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder und den Verlust von Vertrauen. Während große Unternehmen ihre digitale Barrierefreiheit längst aufpolieren, hängen viele Mittelständler noch hinterher. Dabei bietet die Umstellung auch Chancen: Barrierefreie Kommunikation erhöht die Reichweite, erschließt neue Zielgruppen und stärkt das Image.

Inklusion endet jedoch nicht bei digitalen Kanälen. Wie ein aktuelles Beispiel zeigt, gelingt es Unternehmen durch exklusive Angebote auch, bestimmte Kundengruppen einfach auszuschließen.

Exklusive Rabatte nur per App: Moderne Kundenbindung oder soziale Ausgrenzung?

Immer mehr Supermarktketten in Deutschland bieten Rabatte ausschließlich über ihre Smartphone-Apps an. Kunden ohne Smartphone – sei es aus Altersgründen, technischer Unkenntnis oder bewusster Entscheidung – bleiben außen vor. Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis verständlicherweise sehr scharf. Astrid Mönnikes von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen spricht von einer „eindeutigen Benachteiligung“ älterer Menschen. Studien zeigen: Sieben Millionen Menschen über 60 Jahren in Deutschland haben keine Internetverbindung und können solche Apps daher nicht nutzen (chip.de).

Rechtlich gesehen dürfen Unternehmen ihre Rabatte zwar frei gestalten und an Bedingungen wie die Nutzung einer App knüpfen. Doch diese Praxis wirft ethische Fragen auf: Fördert sie nicht die digitale Kluft und schließt bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch aus (lebensmittelklarheit.de)?

Für Kommunikationsabteilungen bedeutet das: Inklusion muss ganzheitlich gedacht werden. Es reicht nicht, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, wenn gleichzeitig analoge Kunden durch exklusive digitale Vorteile benachteiligt werden. Eine wirklich inklusive Kommunikationsstrategie berücksichtigt alle Kanäle und sorgt dafür, dass niemand ausgeschlossen wird – weder online noch offline.


Entdecke mehr von blog'n'relations

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.