Heute möchte ich mich einmal einem ungewöhnlichen Thema für unseren PR-Blog widmen: Dem Tod und seinen Folgen in der Welt der sozialen Medien. Dieser hat so gar nichts mit den zumeist lachenden und fröhlichen Gesichtern von Facebook und Co zu tun. Aber so wie die Geburt gehört auch der Tod zum Leben beziehungsweise setzt er diesem einen Endpunkt. Und er wird jeden von uns mit Sicherheit früher oder später ereilen.
Facebook: 30 Millionen Profile von Verstorbenen
Als der Sales-Leiter eines meiner Kunden verstorben ist, wurde mir das Problem der Social-Media-Präsenzen von Verstorbenen erstmals bewusst. Es hat etwas Makaberes, wenn einem immer wieder das Foto eines Toten aus den Social-Media-Kanälen entgegen lacht. Und derer gibt es wahrlich viele. Alleine auf Facebook soll es laut Spiegelmehr als 30 Millionen (!) Profile von Verstorbenen geben. Eine unglaublich hohe Zahl, fast vier Mal so viel wie die ganze Bevölkerung Österreichs.
Digitale Nachlassregelung
Wem es wichtig ist, dass jene Spuren, die er zu Lebzeiten auf Twitter, Facebook und Co gezogen hat, gelöscht werden, muss auch seinen digitalen Nachlass regeln. Ein Thema, mit dem sich naturgemäß bis dato die Wenigsten beschäftigen. In einer Bitkom-Umfrage* gaben 80 Prozent der befragten Nutzer von Social-Media-Kanälen an, keinerlei Vorkehrungen für den Nachlass im Internet getroffen zu haben. Es ist ja nachzuvollziehen, dass es vielen egal ist, was nach ihrem Ableben mit ihren Social-Media-Accounts geschieht. Allerdings sieht es für die Verwandten oft anders aus. Während so manche liebend gerne die alten Accounts durchstöbern wollen, um nach Erinnerungen aus besseren Zeiten zu suchen, wäre es anderen lieber, dass endlich alle Spuren verwischt sind, sie nicht ständig an ihren Verlust erinnert werden und der Tote endlich in Frieden ruhen kann.
Zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen
Gab es vor wenigen Jahren noch kaum Möglichkeiten, seinen letzten digitalen Willen kund zu tun, gibt es jetzt schon einige Angebote. Als Nutzer von Facebook und Google kann man festlegen, was mit seinen Daten und Accounts im Falle des Ablebens geschehen soll. Bei Facebook-Profilen kann man einen Nachlasskontakt bestimmen, bei Google hält man im Kontoinaktivitäts-Manager fest, was nach mehrwöchiger Nichtanmeldung passieren soll.
Vollmacht erstellen
Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist ein digitaler Nachlassverwalter am besten dazugeeignet, nach dem Tod das eigene Andenken in sozialen Netzwerken zu verwalten. Am besten wählt man eine Vertrauensperson, die man mit einer handschriftlichen Vollmacht „über den Tod hinaus“ ermächtigt, dass digitale Erbe im eigenen Sinne zu verwalten. Dabei sollten die Rechte und Pflichten geregelt sein, die dieser bei Antritt des Erbes auf sich nimmt und was genau mit den Accounts geschehen soll. Sollen sie stillgelegt, gelöscht oder auf einen Gedenkstatus gesetzt werden, so wie Facebook das derzeit anbietet. Wichtig wäre es auch, die auserwählte Person noch bei Lebzeiten davon in Kenntnis zu setzen, dass man sie mit dem digitalen Nachlass beauftragt hat – denn sonst kann es zu Überraschungen kommen.
Sollten die Hinterbliebenen die Zugangsdaten zu den Accounts haben, ist es relativ einfach für sie, diese still zu legen. Schwieriger wird es hingegen, wenn, wie wohl in den meisten Fällen, keine Logins bekannt sind. Allerdings zeigen sich die meisten Netzwerke mittlerweile gegen Vorlage einer Sterbeurkunde kooperativ. Es gibt auch die Möglichkeit, den digitalen Nachlass einem Notar zu überantworten, dem man ebenfalls eine Liste mit allen Passwörtern hinterlassen sollte. Doch das stelle ich mir in der Praxis eher schwierig vor, da Passwörter ja auch regelmäßig geändert werden. Auch im Fall, dass die Benutzer ihren Hinterbliebenen Zugriff auf das eigene Profil ermöglichen wollten, müssten sie das dann in einem gesonderten Testament bestimmen. Damit können ebenfalls Notare und auch Rechtsanwälte beauftragt werden.
Vorgangsweise der einzelnen Accounts
Facebook und Xing geben im Gegensatz zu anderen sozialen Netzwerken auch im Todesfall aus Datenschutzgründen keine Daten an Dritte weiter. Gegen Vorlage einer Todesanzeige kann der Account dann aber doch gelöscht oder im Falle von Facebook auf einen Gedenkstatus gesetzt und auch das Profilbild ausgetauscht werden. Bei Twitter ist es weitaus weniger komfortabel, da müssen die Nachlassverwalter erst über ein Kontaktformular mit Twitter in Verbindung treten, um dann anzugeben, ob der Account final gelöscht oder archiviert werden soll. LinkedIn bietet den Angehörigen die Möglichkeit den Account löschen zu lassen. Auch Xing löscht das Profil auf Anfrage, doch da heißt es etwas Geduld mitbringen, zuerst wird der Account auf unsichtbar gestellt und erst nach dreimonatiger Inaktivität gelöscht.
Und hier noch ein Tipp: Der Verband der österreichischen Internetprovider (ISPA) hat eine Broschüre (Leitfaden Digitaler Nachlass) verfasst, in dem weitere Ratschläge zum Thema digitaler Nachlass zu finden sind.
*Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Die-wenigsten-regeln-ihren-digitalen-Nachlass.html
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