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richtlinie_bvdwIm April hat der BVDW seine Richtlinien zur Medientypeinteilung veröffentlicht, um die Medienbeobachtung im Web zu verbessern und zu standardisieren. Vor allem die inhaltliche Komponente soll nach Meinung der Digital-Experten beachtet werden. Wir sind da ganz einer Meinung.

Viele Monitoring-Anbieter selektieren die Online-Medien vor allem nach ihrer technischen Basis. Beispiel PR-Portale: Einige werden den News zugeordnet, andere den Social Media, da sie wie ein Blog oder Forum funktionieren. Nichtsdestotrotz ist weder das eine noch das andere echter User Generated Content. Werden sie eingerechnet, müssen die Ergebnisse ganz anders interpretiert werden, als wenn es sich um reine journalistische Berichterstattung, Blog-Beiträge oder Diskussionen in einem Forum handeln würde. Möchten Kommunikationsverantwortliche den „echten“ Buzz über ihre Marke, ihr Produkt oder Unternehmen filtern, müssten sie also mühevoll selbst die PR-Meldungen aus der Analyse herausrechnen.

Die Einteilung nach BVDW
Kategorisiert werden die Medien in zwei Aggregationsstufen. Die erste Stufe ist die Art der Quelle, so wie es bereits in vielen, aber bei weitem nicht allen Monitoring-Tools Standard ist.

– Bewertung: Bewertungsplattformen, Bewertungen und Kommentare von Nutzern auf E-Commerce-Plattformen
– Blogs: autorenbetrieben, automatisiert
– Foren: Foren/Newsgroups, aber auch Frage- und Antwort-Portale, automatisierte Foren
– Media Sharing: Video, Bild, Dokumente
– Microblogs
– News: Presse/Nachrichten, Corporate News, Presseportale
– Social Networks
– Sonstiges

Interessant wird es mit Stufe 2. Hier kommen Faktoren wie Autor oder Branche ins Spiel, die dem Kommunikationsverantwortlichen seine Arbeit deutlich erleichtern. Für ein Unternehmen der metallverarbeitenden Branche ist ein Treffer im Techniker-Forum sicherlich wertvoller als auf gutefrage.net. Und bei den News spielt es, wie eingangs erwähnt, eine entscheidende Rolle, ob ein PR-Portal eine Meldung ungefiltert übernimmt oder ein Journalist über ein Thema berichtet (schon allein fürs Google-Ranking des Treffers).

Der BVDW unterscheidet also folgende Medientypen (alphabetisch):

– Bewertungen auf E-Commerce-Plattformen wie Amazon oder eBay
– Bewertungsplattformen wie kununu oder tripadvisor
– Bild-Plattformen wie Pinterest oder Instagram
– Blogs
– Corporate News
– Dokumenten-Plattformen wie Slideshare
– Foren
– Frage- und Antwort-Portale wie gutefrage.net oder fragmutti.de
– Microblogs wie Twitter oder Tumblr
– Presseportale wie openPR oder Pressebox
– Presseseiten/Nachrichtenquellen wie z.B. Websites von Printmedien, Radio etc. oder Online-Magazine
– Social Networks wie Facebook oder Xing
– Video-Plattformen wie Youtube oder Vimeo
– Sonstiges

Arbeiten Monitoring-Anbieter nach diesem Prinzip, ist das – Stand heute – ein Geschenk des Himmels für den Kommunikationsverantwortlichen – so lange dieser die Genauigkeit der Zuordnung auch zu schätzen weiß. Leider ist das Credo „Die Masse macht’s“ immer noch weit verbreitet. Hauptsache Treffer und möglichst viele davon. Aber Buzz ist nicht gleich Buzz, was noch nicht bei allen PR-Schaffenden und leider auch -Beratern angekommen ist. Zudem gilt nicht zu unrecht: Qualität hat ihren Preis. Monitoring-Anbieter, die diese Richtlinien umsetzen, stehen einem nicht zu verachtenden Technik- und Kontrollaufwand gegenüber, der sich aller Voraussicht nach in den Kosten für das Produkt niederschlagen wird. Doch es lohnt sich, in diese Qualität zu investieren, der Realität ins Auge zu blicken und wirklich valide Daten über die eigene Präsenz in den Online-Medien zu erhalten. Denn wer nachhaltig erfolgreich im Web agieren will, muss genau hinschauen, Zeit investieren und darf nicht am falschen Ende sparen.

Die BVDW-Richtlinie finden Sie hier zum Download.