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Jedes Jahr im August steigt mit 12.500 Besuchern die größte Schweizer Event & Marketing-Messe in Zürich – die Suisse Emex. 350 Aussteller und Experten aus dem In- und Ausland stellen hier ihre Trends und ihr Fachwissen rund um das Thema Marketing vor. Unter anderem auch wir, die Press’n’Relations GmbH. Da wir auch einen Standort in Zürich haben, liegt die Messe quasi vor der Haustüre. Einziges Hindernis: unser Messestand, der in Ulm stationiert ist. Auf den ersten Blick sollte das ja erst einmal kein Problem sein, denn von Ulm nach Zürich sind es nur zwei Stunden Autofahrt – allerdings wirklich nur auf den ersten Blick, wenn man sich den Verwaltungsaufwand anschaut, der ab drei Monate vor Messebeginn anfällt.

Er beginnt mit einem Antrag bei der IHK, dem sog. „Carnet A.T.A“, einem internationalen Zollpassierschein, der die vorübergehende Ausfuhr von Waren (also in unserem Fall der Messestand) ins Ausland erleichtern soll. Denn hierbei entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhrländern – also quasi ein Reisepass für Waren. Auf der IHK-Webseite gibt es zahlreiche Anleitungen mit Abbildungen, wie so ein Carnet ausgefüllt werden muss. Der Antrag besteht aus mehreren farbigen Blättern:

– grünes Deckblatt
– gelbes Stammblatt und Reiseblätter für die Ausfuhr aus dem Zollgebiet und die Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der EU
– weißes Stammblatt und Reiseblätter für die Einfuhr zur vorübergehenden Verwendung im Drittland und die Wiederausfuhr
– blaue Blätter für den Transit (die Durchfuhr) von der Grenze zum zuständigen Zollamt vor Ort (hier das Messezollamt auf der Suisse-Emex)

Sie merken, ziemlich verwirrend das Ganze. So. Jetzt geht es darum, diese Blätter richtig (nicht handschriftlich!) auszufüllen, denn wenn etwas durchgestrichen wird, ist das Carnet ungültig und der ganze Spaß fängt von vorne an. Mittlerweile weiß ich auch, warum die IHK so viele Anleitungen mit Abbildungen online zur Verfügung stellt. Zum Glück habe ich aber nur einen Anlauf gebraucht, um Inhaber, Bevollmächtigte, Warenverwendung und die komplette Warenliste (also der Messestand in allen 58 Einzelteilen plus Zubehör etc.) in die passenden Felder einzutragen.

Wenn die erste Hürde geschafft ist, geht der ausgefüllte Antrag mit dem Carnet zurück an die IHK. Diese prüft und versieht ihn mit Stempel, Unterschrift und Ausstellungsdatum, um ihn anschließend verplombt wieder an uns zurück zu schicken. Danach muss das ganze noch dem zuständigen Binnenzollamt vorgeführt werden, d. h. Messestand einladen und ab zum Zollamt nach Ulm fahren. Das führt die sog. „Nämlichkeitssicherung“ durch. Dabei wird geprüft, ob es sich auch wirklich um die genannte Ware im Carnet handelt, und anschließend durch einen entsprechenden Vermerk auf dem unteren Abschnitt des grünen Carnet-Deckblattes bestätigt.

Jetzt erst kann die Fahrt in die Schweiz beginnen, aber Achtung! Das Ausfuhrdatum muss beim Überschreiten der deutschen Grenze vom Grenzzollamt eingetragen und abgestempelt werden. Anschließend bescheinigt das Schweizer Zollamt die Einfuhr und bei Rückreise die Wiederausfuhr – sowie das deutsche Zollamt wiederum die Wiedereinfuhr der Ware in die EU. Das ist unbedingt erforderlich, denn durch diese Abfertigung entfällt der zusätzliche Weg zum Binnenzollamt. Also eine echte Erleichterung 😉

Das Carnet ist nach Gebrauch, spätestens jedoch nach Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr, wieder an die IHK zurück zu geben. Also Sie sehen, der Weg eines Messestandes von Ulm in die Schweiz kann doch sehr lang sein :-).